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Glaube nichts und prüfe selbst - Teil 14

Veröffentlicht: 11.02.2018  Autor: Roland Regolien  Beitrag vom: 01.02.2018
eingestellt in  UCC | Kommerz     Quelle:  rrredaktion.eu
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Interview Teil14:
Korruption hat viele Gesichter! Das Interview wurde im O-Ton aufgezeichnet am 31.01.2018. Man fragt sich, dürfen Anwälte nur das tun, was die Gerichte zulassen oder mischen sie mit, sind Anwälte nicht auch zum Sachlichkeitsgebot verpflichtet?
Staatsanwaltschaften und Justiz manipulieren mit doppelten Aktenzeichen, vor allem in Ravensburg. Deutschland und Ravensburg foltern wieder? Androhung von Existenzvernichtung ist Folter! „Was ist Folter?“ „Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.“ (ntv) [weitere Interviewes hier]

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Danke, daß Sie wieder Zeit finden konnten in Ihrem engen Terminkalender. Gerne, zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zur neuen Homepage, die jetzt noch besser und auch international gelesen werden kann, und wie ich gehört habe, geht das Filmen und die Dokumentation über Ravensburg und über die vielen Justiz Skandale voran.

Danke. Ein kleines Zitat: „Die CDU in Ravensburg ist so christlich wie ein Zitronenfalter Zitronen faltet“. Auch hier in Ravensburg/Weingarten gibt es Steuerbetrug und Geldwäsche. Die Steuerbetrugsmeldungen werden von der OFD Präsidentin in Karlsruhe, beim Amtsleiter am Finanzamt Ravensburg/ Weingarten, vom Bundesfinanzminister, vom Landtag, von der Steuerfahndung und vom Finanzministerium Stuttgart, ignoriert, sie schweigen, warum? Machen sie dabei alle mit?

In der Tat, ja, ich bin tatsächlich etwas gehetzt. Deshalb kommen wir gleich zum Punkt. Danke für Ihr freundliches Verständnis. Wenn man unter Zeitdruck steht und dann versucht, mit wenigen Worten etwas zu erklären, dann kommt es ab und zu auch zu Aussagen, die dann falsch ausgelegt werden könnten. Dies ist mir am Ende unseres letzten Interviews (13) passiert. Ich kann nicht mehr genau sagen, wie meine Aussage war, aber es kommt – nach Aussage einiger Kollegen und durch ihren Hinweis – falsch heraus. Es geht um diesen Satz, den ich mir erlaube, richtig zu stellen.

„Aber wir werden mit der Interview Serie weitermachen und ich erlaube mir auch – ab sofort – Handlungshinweise für die Leser zur Verfügung zu stellen, die sie dabei unterstützen, kriminelle Handlungen unter Mißbrauch einer Justizperson auszuführen.“

Selbstverständlich war es nicht meine Absicht zu irgendwelchen kriminellen Handlungen aufzurufen, im Gegenteil. Die richtige Formulierung lautet, daß ich mir erlaube, dem werten Lesern Möglichkeiten an die Hand zu geben, mit denen er sich gegen, aus meiner und unserer Sicht kriminellen Handlungsweisen wehren und auch abwehren kann.

So hatte ich es auch verstanden. Aber zugegeben, dass ist tatsächlich sehr unglücklich und missverständlich formuliert. Und damit ist jetzt jedes Missverständnis ausgeräumt und korrigiert worden.

Die Ravensburger Justiz ist nicht besser oder schlechter als die anderen Unternehmen, die sich staatliche Gerichte nennen. Bitte werte Leser betrachten Sie doch einfach mal die Fakten: Es gibt einen Direktor, einen Geschäftsleitung, einen Geschäftsverteilungsplan, Geschäftszeichen usw. Die Gerichte werden nach meinem Wissenstand dazu angehalten, Umsatz zu erwirtschaften und gewinnorientiert zu arbeiten. Dies liegt sicherlich an den Organisationen im Hintergrund der Gerichte. Das soll eine staatliche Einrichtung sein? So blind kann man nicht sein. Ist aber auch nicht das prinzipielle Problem. Das mit den Firmenverwaltungen meine ich. Wenn sauber gearbeitet würde und nicht mit einem zuerst einmal anzunehmenden, kriminellen Vorsatz … Lassen Sie mich das bitte klären, was ich genau meine. Wir sehen i.d.R. nur, was auf den ersten Blick zu erkennen ist. Den „Corporate Veil“. Das ist der sogenannte Firmenvorhang. Das was auf den zweiten etwas genaueren Blick abläuft, ist die anscheinende Anleitung von unwissenden Mitarbeitern der Judikative und Exekutive zu kriminellen Handlungen (Bildung von Komplizenschaft bzw. Bildung einer firmeninternen kriminellen Vereinigung aus niederen Beweggründen) unter Verletzung der Fürsorgepflicht einer Geschäftsleitung gegenüber den Mitarbeitern.

Es ist richtig mit der Umsatzorientierung bei Gericht, aber auch bei der Staatsanwaltschaft, sogar die Polizei hat schon ein Behörden-Umsatzdenken. In der Fachsprache der Justizminister und der Gerichtspräsidenten/Innen, der Direktoren am Amtsgericht heißt das „Rechtssprechung nach Kassenlage“! Das sind harte Vorwürfe. Ich hoffe, daß hier Fakten folgen. Die folgen. Definitiv. Fangen wir an. Jede Antragstellung bewirkt ein Aktenzeichen bzw. Geschäftszeichen. Das Aktenzeichen ist erforderlich, damit die Mitarbeiter Ihre Arbeit abrechnen können, denn die Tätigkeit muß internen Projekten/Aufträgen, also Geschäftszeichen zugeordnet werden. Also ist jeder Antrag an ein Gericht ein Dienstleistungsauftrag, der kaufmännisch ordentlich abgerechnet werden muß, denn die Bundesrepublik sowie die zugehörigen Subunternehmen sind bilanzierungspflichtig gegenüber den Investoren. Für jedes Geschäftszeichen muß also ein Konto für diesen Dienstleistungsauftrag eröffnet werden. Dieses Konto wird unter der Haftung der natürlichen Person des Antragstellers eröffnet. Es muß immer einen Kreditor und einen Debitor dieses Kontos geben. Denn sonst würde bei den Investoren und den internationalen Steuerbehörden der Verdacht der Geldwäsche und des Steuerbetruges entstehen.

Das Amtsgericht verwaltet dieses Konto nur … gegen Gebühren. D.h. das Gericht ist im Prinzip eine Wertpapierhandelsfirma mit angeschlossener Bank. Das sind alle Subunternehmen der Firma, die sich GERMANY nennt. Die Eröffnung des Kundenkontos unter dem Aktenzeichen muß der internationalen Steuerbehörde (IRS) gemeldet werden. Bei der Meldung wird angegeben, wer der Gläubiger und wer der Schuldner dieses Kontos ist. Der Gläubiger ist der Antragsteller, der wegen des Antrags auch die Haftung für dieses Konto übernehmen muß. Der Schuldner und Herausgeber dieses Kontos hat die ausgleichende Verbindlichkeit. Dies bedeutet, daß der Schuldner dafür haftet, daß Aktiva und Passiva gleich sind (das Konto ausgeglichen ist). Wenn dies nicht der Fall ist, muß jemand bzw. dessen Versicherung in die Haftung dafür. Dieser jemand ist der Richter und sein Bond. Haftungen von Seiten des Kontengläubigers kann der Antragsteller nur über seine natürliche Person übernehmen, denn für die juristische Person ist der Antragsteller gar nicht zeichnungsberechtigt. Dazu wäre ein Arbeitsvertrag für die juristische Person erforderlich, der aber nicht existiert. Deshalb ist die Unterschrift einer natürlichen Person unter jedem Antrag zwingend erforderlich. Ohne diese Unterschrift würden die Mitarbeiter des Amtsgerichtes ein Konto ohne Haftungszusage eröffnen, was faktisch nicht möglich ist. Deshalb sind Anträge ohne die Unterschrift einer natürlichen Person rechtlich unerheblich und werden nicht bearbeitet. Deshalb darf auf den Behörden ja auch niemand mehr unterschreiben… als was denn auch?

Dieses Abrechnungskonto wird so lange geführt, bis der Vorgang abgeschlossen ist. Der Richter befindet sich in der treuhänderischen Position für dieses Konto (Haftung), was seine Versicherung so lange belastet (Haftung auf der Passiva-Seite des Kontos), bis der Vorgang endgültig abgeschlossen ist. D.h. der Richter wird zum Kontenschuldner. Dafür ist er versichert. In einer bestimmten Höhe. Und wenn die Maximal-Höhe seiner Versicherung erreicht ist, so darf er – also ohne Versicherungsschutz – nicht mehr agieren. Wenn der Richter also zu viele Haftungen (Schuldverhältnisse aus Konteneröffnungen) hat, kann er keine weiteren Aufträge … verzeihen Sie … keine weiteren Fälle mehr bearbeiten. Seine Versicherungssumme ist für weitere Fälle (Streitwert) nicht mehr ausreichend.

Dies würde erklären, warum viele Richter (mit sehr vielen Fällen) in Arbeit ersticken, während andere Richter nur wenige Fälle mit hohem Streitwert bearbeiten. Genau. Denn die wirksamste Form des Abschlusses eines Verfahrens ist der Vergleich zwischen den streitenden Parteien, der den Richter sofort aus der Haftung als Treuhänder des Kontos befreit. Deshalb kommt es das eine oder andere Mal durchaus vor, daß ein Richter ethische und moralische Grenzen überschreitet und einen Vergleich durch sehr bedenkliche Methoden erzwingt. Im Falle eines Urteils gegen den sog. Angeklagten, muß der Verurteilte die Haftung übernehmen. Es sei denn, er geht in die Berufung. Z.B. im Falle der Verletzung sachlichen Rechtes verbleibt der entscheidende Richter in der Haftung bis zur Klärung der Rechtslage. Sachliches Recht ist immer verletzt, wenn dem Beklagten kein rechtliches Gehör gewährt wird. Und das ist zum Beispiel auch bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg ein sehr beliebtes Geschäftsmodell. Die Vorverurteilung ohne rechtliches Gehör. Dank ihrer hervorragenden Recherchen, durch ihre Unterstützung, sind mir mindestens 20 Fälle bekannt, wo sich demnächst internationale Gerichte darum kümmern, die Anträge wurden bereits gestellt. Da davon auszugehen ist, daß in allen Fällen keine ordentliche Kontoeröffnung erfolgt ist, muß hier an dieser Stelle der Verdacht geäußert werden, daß hier Steuerbetrug, Geldwäsche wenn nicht sogar Korruption im Spiel ist. Insbesondere dann, wenn für Zahlungen keine Belege erstellt wurden. Aber darum wird sich demnächst ein internationales Gericht kümmern.

Kommen wir zu Thema zurück: Im Falle eines Strafprozesses, der abgewiesen wird, muß die Staatsanwaltschaft die Haftung übernehmen. Bei uns zückt der Staatsanwalt dann sein Scheckbuch und geht damit ins Richterzimmer. Sie müssen nun hoffentlich ein wenig schmunzeln. Das Ganze ist ein Geschäft. Ein Geschäft mit Haftungen (Obligationen), bei der das Gericht als Wertpapierhändler auftritt und man Ihnen den Erwerb einer Kapitalanlage, im Bedarfsfalle auch mit Nachdruck, nahelegt. Wenn nun aber das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft nicht kaufmännisch ordentlich arbeitet und die Konten nicht ordentlich meldet, dann kommen Probleme auf die Kontenschuldner zu. Aber Sie wissen ja: Wo kein Kläger gibt es keine Richter. Problematisch wird es erst dann, wenn der Gläubiger des Kontos (also der Antragsteller für ein Verfahren) weiß, worum es geht und nachfragt. Dann wird i.d.R. in Deutschland die Reichsbürgerkeule ausgepackt, wir sprachen im letzten Gespräch von Parolen. Denn falls man den Kontengläubiger zwingt, Haftungen in Form von Geld- bzw. Liquiditätsleistungen zu erbringen ohne die entsprechenden Kontennachweise vorzulegen, dann wäre das Nötigung und Erpressung zur Beihilfe von Steuerbetrug und Geldwäsche. Denn der Antragsteller ist als Kontengläubiger haftbar für das Konto, für das er nicht nur die Verfügungsberechtigung besitzt. Im Falle eines Guthabens auf dem Konto der kontenführenden Partei (Gerichte/Staatsanwaltschaften) hat er ein Recht auf Auszahlung dieses Guthabens. Als fairer Partner der kommerziellen Verwaltung (die sich Staat nennt) verlangt man dies selbstverständlich nicht, sondern bietet dem Gericht/Staatsanwaltschaft die Aufrechnung der Haftung mit dem Guthaben an. Das ist der Akzept oder auch die Akzeptanz genannt. Diese Form des Ausgleichs ist kein Reichsbürgermist sondern ein Zugeständnis an eine soziale Gemeinschaft, die die Arbeit der Verwaltung als solche anerkennt. Aber ich erlaube mir zu einem späteren Zeitpunkt zu erklären, warum man von Seiten der Verwaltung auf den Ausgleich per Liquidität bzw. Bargeld besteht. Und wie man anständige Mitarbeiter der Verwaltung, die nach bestem Wissen und Gewissen handeln – die meisten zumindest – für kriminelle Handlungen instrumentalisiert.

Sie entschuldigen die Unterbrechung an dieser Stelle. Was auch ein wichtiger Aspekt ist, die Beurteilungskriterien des Richtes in seiner Personalakte, je mehr Vergleiche er schliesst begünstigt seine Karriere, weil er gleichzeitig auch seine Haftung vermindert, aber das ist tatsächlich nicht bekannt? Gibt es niemanden, der dies weiß? Sie können sich sicherlich vorstellen, daß dem Leser der Kopf raucht und das, was Sie hier erzählen – bitte entschuldigen Sie – abstruß und ich würde sagen sich unglaubwürdig anhört. Es ist fast beängstigend, denn es ist genau das Gegenteil, was uns allen seit Jahrzehnten erzählt wird. Ich bitte alle ihre Leser um Verzeihung für diesen „Eimer Wasser“, den ich selbst den Aufgewachten über den Kopf stülpe. Das ist noch nicht einmal die Spitze vom Eisberg. Ich weiß, daß es Kollegen von mir gibt, die – fast schon verzweifelt – seit Jahren versuchen, andere Menschen von diesen Prozessen im Hintergrund zu informieren. Und es ist nicht nur schwer, zu vermitteln – weil es abstruß wirkt – es ist gefährlich. Für den, der vermittelt ebenso wie für den, der diese Dinge lernt. Die kriminelle Energie dieses zwischenzeitlich durch und durch korrupten Systems ist kaum vorstellbar. Die größten Probleme haben wir aber mit zwei Dingen:

  1. Die absolute Unwissenheit der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die aus existenzieller Angst heraus absolut „beratungsresistent“ sind und nicht bereit sind, ihre Vorschriften auch nur einen Millimeter in Frage zu stellen. Die Reichsbürgerhatz in Zentraleuropa nimmt den letzten noch den letzten Mut.
  2. Die Ohnmacht der Betroffenen, die sich informieren wollen, führt zu einer gärenden Wut gegenüber den Ausführenden dieser Vorgänge. Das ist kontraproduktiv, denn die Ausführenden handeln ebenfalls in Angst. Das führt zu Aggressionen, die wiederum zu Gegenaktivitäten, wie massiven Eingangskontrollen und/oder Personenschutz führen.

Es ist ein Teufelskreis, der letztendlich dorthin führt, wo man die Menschen offensichtlich haben will. In einen Bürgerkrieg. Menschen der Verwaltung gegen Menschen, die ihre Rechte einfordern. Der Weg der Kommunikation und der Verhandlung weicht Gewalt. Sie kennen den Spruch: „Wenn zwei sich streiten freut sich der Dritte?“ Vielleicht sollten wir mal ein Interview über diese Dritten machen, die es verstehen, über gezielte Vergabe von Privilegien die Menschen zu manipulieren.

Da kommt tatsächlich Wut auf, zumal die Justiz-Willkür auch nicht vor Journalisten halt macht, das mussten viele meiner Kollegen erleben, sogar ich selbst habe es am eigenen Leib zu spüren bekommen.

Diese Willkür gibt es auch bei uns. Allerdings wird eine bestimmte Schwelle nicht überschritten. Das muß an der deutschen Mentalität liegen, die ich hier aber nicht bewerten möchte. Allerdings gebe ich zu, daß – auch meine Kollegen – die deutsche Gründlichkeit schätzen. Es dauert lange, bis man sich hier bewegt. Aber wenn, dann erfolgt dies gründlich und fundiert. Die Wurzeln hier reichen tiefer als bis 1933. Und spätestens, wenn die Menschen hierzulande begreifen, welches respektable Kulturgut hierzulande ruht … möchte ich nicht weiter ausführen, Ihr Verständnis voraussetzend.

Lassen Sie uns im Thema weitergehen. Wenn nun ein Strafprozess anberaumt wird und der sog. Angeklagte erscheint nicht „freiwillig“ zur Haftungsübertragungsveranstaltung (Verhandlung), verbleibt die Haftung so lange beim Richter, bis dieser einen „Dummen“ gefunden hat. Denn der Staatsanwalt hat ja den Antrag gestellt. Also ein Konto unter der Haftung der Firma Staatsanwaltschaft. Dafür wird ein Bond (Versicherung) herausgegeben. Die Haftung für das Konto mittels des Bonds wird durch die Klageeinreichung auf den Richter verschoben und der will diese Haftung (für das Konto) wieder loswerden, denn sonst wird er irgendwann handlungsunfähig und bekommt Druck, denn Handlungsunfähigkeit ist schlecht für das Geschäft der sog. Justiz.

Deshalb wird gerne mal der Körper des sog. Angeklagten als Sicherheit für diese Haftung in Verwahrung genommen, bis der Richter sich wieder von der Kontenhaftung befreien kann. Der Körper des sog. Angeklagten wird also per Haftbefehl „eingelagert“. Bei sog. Kapitalverbrechen (man achte auf die Worte, also Mord, Totschlag o. ä. Formen der „Sachbeschädigung“ ), wird auch gerne mal der Körper prophylaktisch eingelagert. Das nennt man dann Untersuchungshaft. Denn der Richter ist aufgrund seiner Versicherung nicht in der Lage, so eine hohe Haftung so lange zu übernehmen. Die Versicherungsbeiträge würden dann exorbitant ansteigen. Dies ist eine betriebswirtschaftlich unzumutbare Belastung des Treuhandverwalters. Es ist eine rein betriebswirtschaftliche Entscheidung. Mehr nicht. Denn in den Fällen von Kapitalverbrechen geht es immer um sehr hohe „Sachschäden“. Die Bundesrepublik ist nämlich gegenüber dem Department of the Treasury haftbar für die verwalteten Körper und deren Fähigkeit zur Wertschöpfung (Kollaterale). Dann würden die Versicherungen der Richter sehr schnell an die Grenzen kommen oder es müßten höhere Versicherungen abgeschlossen werden. Es ist eine reine Kostenfrage. Aber es gibt ja die Alternative: Temporäre Übernahme der Haftung durch den Beklagten. Auch Kaution genannt.

Ist diese Perversion noch zu überbieten? Das ist ja so, als ob wir eine Handelsware sind. Als ob unser Körper ein Supermarktprodukt wäre. Die können das gar nicht anders handhaben. Das ist nicht zulässig. Die Justiz handelt ausschließlich im Sachrecht. Andere Handlungen sind nicht versicherbar. Die sind gezwungen, unseren Körper als Ware zu behandeln. In den USA nennt man die Gefängnisse im Kommerziellen „ware houses“ (Warenhäuser). Lassen wir das. Es ist noch viel perverser.

Kommen wir zum Konto zurück. Ja, auch wenn ich an diesen Stellen selbst nur noch den Kopf schütteln kann. Wenn ein Geschäftsmann einen Kunden bekommt, der z.B. bezüglich einer Dienstleistung anfragt, dann muß der Geschäftsmann vor Anlage des Kundenkontos unter der Haftung des Anfragenden (der Anfragende wird durch die Haftungsübernahme zum Gläubiger) eine Auskunft bei einer Auskunftei einholen. Dazu ist er unter dem Aspekt der Sorgfaltspflicht verpflichtet. Wenn nun der Kunde insolvent ist, darf der Geschäftsmann kein Konto anlegen. Vorkasse vielleicht … höchsten Falls. Aber er darf zu keinem Zeitpunkt in gleich welcher Art in Vorleistung treten. Falls der Geschäftsmann nun liefern würde ohne diese Prüfung zu machen, dann haftet er z.B. gegenüber der faktischen Geschäftsleitung des Unternehmens (z.B. dem Finanzamt) „privat“. D. h. er muß für den Schaden wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht aufkommen. Nun ist es so, daß es auch zur Pflicht des Geschäftsmannes gehört zu prüfen, ob der Anfragende nach einem Konto überhaupt Zeichnungsberechtigter der anfragenden Firma ist. Das mal zum Vorlauf. Das Amtsgericht ist eine betriebswirtschaftlich arbeitende Organisation, die auf Antrag Konten zur Abrechnung von Dienstleistungen erstellt. Wie eine Bank. Über dieses Konto werden dann die Kosten für das Verfahren und daraus entstehende Haftungen abgerechnet.

Ist das der Grund für die Anwaltspflicht? Ich fürchte wir werden heute wieder nicht fertig… Die Streitwerte in den Amtsgerichten sind relativ gering und gut versicherbar. Bei höheren Streitwerten wird eine behauptete Anwaltspflicht aufgeführt. Jeder Versuch, eine Begründung dafür zu bekommen, ist nach meinem Kenntnisstand bis heute gescheitert. Also wenn es denn nun ein Gesetz geben würde, aus dem sich eine Anwaltspflicht ableiten lassen würde, so ist es doch ein leichtes, dieses Gesetz zu nennen. Aber da bis heute keine Äußerung von Seiten der Justizverwaltung erfolgte, muß es wohl andere Gründe geben. Und die gibt es.

Mit der Mandatserteilung übernimmt der Rechtsanwalt (offiziell) die Position des Betreuers der juristischen Person. Eine natürliche Person könnte er mangels Versicherungsdeckung gar nicht betreuen. Deshalb läßt man auch gerne mal die juristische Präzision unter den Tisch fallen. Der Rechtsanwalt geht also (offiziell) in die Position des Geschäftsführers und hat offensichtlich die Zeichnungsberechtigung für die juristische Person kraft seines Amtes, denn er ist mit der Mandatserteilung befugt, Verträge mit den „gegnerischen Parteien“ ohne Einverständnis seines Mandanten auszuhandeln. Das ist Mandantenverrat? Unsinn. Der sog. Auftragserteilende hatte doch gar keine Zeichnungsberechtigung für dieses Mandat. Er kann keine Rechte vergeben, die er selbst nicht hat. Eine alte Juristenregel. Man kann nur Rechte vergeben, die man selbst besitzt. Also scheint es so zu sein, daß eine Anwaltslizenz auch die Lizenz zur Geschäftsführung einer juristischen Person auf Antrag einer natürlichen Person ist. Irgendjemand muß ja die Haftung übernehmen. Und da die juristische Person von Haus aus insolvent ist… Verzeihen Sie, aber die Sache stinkt gewaltig.

Der Rechtsanwalt arbeitet somit für die faktische Geschäftsleitung der juristischen Person und die Gerichte versuchen nun, in Kooperation mit ihren Kooperationspartnern (den Rechtsanwälten), den Träger der natürlichen Person von einer Haftungsübernahme zu überzeugen. Und wenn der Rechtsanwalt nicht spurt, so erhält er selbst ein sog. Betreuungsverfahren und man versucht, ihm die Lizenz zu entziehen… Das sind nach meinem Kenntnisstand übliche Geschäftsgebaren. Deshalb darf der Rechtsanwalt nur das tun, was das Amtsgericht zuläßt. Denn deren gemeinsamer Vorgesetzter ist der oberste Geschäftsführer aller juristischen Personen auf deutschem Boden. Diskutieren Sie lieber nicht. Es ist reinstes Vertragsrecht mit einer unglaublich perfekten Verschleierung.

Es ist aber eher zu vermuten, daß hier durch die sog. Justiz etwa ein Mandat für die natürliche Person erpresst, so daß die Haftungsverschiebungen auf das Department of the Treasury legalisiert wird. Denn wer vor einem Landgericht ohne Anwalt erscheint, hat verloren – Versäumnisurteil. Damit wird der Verfügungsberechtigte zum Mandatsabschluß erpresst.

Verzeihen Sie mir die Zwischenfrage: Wissen Rechtsanwälte das alles? Nein. Manche ahnen es, ohne die genauen Zusammenhänge zu begreifen. Die aus diesen Kreisen, die diese Zeilen sehr kritisch lesen, möchte ich einladen, ein Resümee Ihrer eigenen Arbeit zu vollführen. Bilden Sie sich eine eigene Meinung. Der Rechtsanwalt hat eine Haftpflichtversicherung, mit der er für alle Kosten (auch die des Amtsgerichtes) in die Haftung geht. Damit sinkt das Risiko des Richters. Deshalb ist es auch nicht unüblich, daß Rechtsanwälte bei verlorenen Prozessen, bei denen Sie auf ihren Kosten sitzenbleiben, schon mal gerne einen Betreuungsantrag für die juristische Person einreichen, bei dem sie selbst in die Position des Betreuers zu gelangen gedenken.

Ist diese Perversion noch zu überbieten? Ja, ich verspreche es Ihnen. Das ist definitiv noch nicht die Spitze der Fahnenstange. Eine juristische Person ist laut Definition der Bundesrepublik nicht prozessfähig. Das Gericht kann kein Konto unter der Haftung einer juristischen Person eröffnen. Der Geschäftsführer muß als Zeichnungsberechtigter erscheinen und die juristische Person vertreten. Aber wer ist denn der Geschäftsführer? Selbst eine juristische Person? Weit gefehlt. Der Angeklagte soll zwar seinen Investmentnachweis (Personalausweis) vorzeigen, aber die haftende Partei ist eine Andere. Das soll aber nicht so offen bekannt werden. Das ist schlecht für das Geschäft. Denn das Gericht benötigt die Unterschrift einer natürlichen Person (wie auch immer eine Sache schreiben können soll). Wie schon zuvor gesagt: Ein nicht von einer natürlichen Person unterschriebener Antrag ist rechtlich unerheblich, da man nur über natürliche Personen Rechte geltend machen kann. Eine juristische Person hat keine Rechte und der, der Interesse daran haben könnte, welche geltend zu machen, hat keine Zeichnungsberechtigung. Denn der Antragstellende bei Gericht z.B. ist:

  • NICHT der Geschäftsführer der juristischen Person
  • Kann keine Versicherungsdeckung nachweisen (deshalb Rechtsanwalt als Vertretungsbefugter für juristische Personen anstelle der eigenen natürlichen Person)
  • Ist nicht zeichnungsberechtigt für die juristische Person
  • Und kann keinerlei Deckungszusage abgeben

D.h. er ist nicht der Verfügungsberechtigte über die Obligation „juristische Person“. Das Gericht benötigt aber zur Konteneröffnung eine Haftungszusage einer nicht insolventen Partei. Die Haftungszusage des Verfügungsberechtigten über die Obligation „natürliche Person“. Und das sind alle lebenden Wesen, die durch das Department of the Treasury eine Obligation mit nahezu unbegrenzter Haftung bekommen haben. Die Bundesrepublik hat keinen direkten Zugriff auf diese Obligation. Deshalb muß die Verwaltung tricksen.

Ich muß zugeben, daß mir jetzt bald der Kopf platzt. Das ist kaum noch zu verstehen. Das ist auch starker Tobak. Ich bitte alle Leser, sich dieses Interview mehrfach abschnittsweise durchzulesen, damit die Inhalte langsam in unserem Bewußtsein Platz bekommen. Denn unsere Gehirnwäsche ist zu perfekt… Seien Sie bitte auch nicht zu ungeduldig mit sich selbst, wenn Sie das nicht nach einmaligem Durchlesen begreifen. Ich habe Jahre gebraucht, um mein Denken zu ändern. Ich stehe vor dem Spiegel und sehe mich nicht mehr spiegelverkehrt wie die meisten anderen Menschen. Bitte nehmen Sie das nicht als Wertung auf. Dieses Spiel läuft seit hunderten von Jahren mit zunehmend krimineller Energie. Leider bin ich für heute immer noch nicht fertig.

Das meinen Sie nicht ernst? Doch leider. Denn nun kommt erst der Punkt wo – nicht nur in Ravensburg – gnadenlos getrickst wird. Bitte denken Sie immer daran: Die Bundesrepublik befindet sich in der Sachverwaltung und hat keine Rechte, auf lebende Wesen zuzugreifen. Denn ich gehe davon aus, daß der tatsächliche Inhaber der juristischen Person sowie die tatsächlichen faktischen Geschäftsführer der juristischen Person kein Interesse an der Haftungsübernahme für den Geschäftsführer ohne Auftrag (alle Nutzenden von juristischen Personen) haben…Deshalb wird bereits bei den Anschreiben der Verwaltung getrickst. Denn da die Bundesrepublik keine Verfügungsberechtigung über die natürliche Person hat, wird sie es nicht wagen, den Besitz/Eigentum ihrer Lizenzgeber (Department of the Treasury) ohne Einverständnis des Verfügungsberechtigen über diese Obligation (Investor = lebender Mensch) zu irgendeiner Haftungsübernahme zu zwingen. Alle Zertifikate (z.B. Führerschein) und andere Privilegien werden immer der juristischen Person zugeordnet. Diese hat einen Namen (keinen Familiennahmen) und wird sächlich als „deutsch“ zugeordnet. Die Verwaltung der Obligation Führerschein obliegt z.B. der Firma Landratsamt. Dieses sog. Amt ist also nichts weiter wie ein Wertpapierdepot. Dort hinterlegen Sie die Begünstigung der juristischen Person (Die Fahrerlaubnis ist eine Begünstigung und die Firma Landratsamt hat die Haftung für eine ordnungsgemäße Nutzung dieser Obligation. Die Mitarbeiter haften dafür. Bei Mißbrauch, z.B. fahren unter Alkoholeinfluß, müssen diese Unterverwalter abschätzen, ob das Risiko der Obligationsnutzung durch die vertragsbrechende Partei weiter tragbar ist (versichert ist) oder nicht.

D. h. die Verwaltung, die man uns als staatliche Verwaltung verkauft, ist eine reine Wertpapierverwaltung mit Risikoabschätzung. So wie Sie es aussprechen, hört sich das etwas geringschätzig an, aber es ist so sachlich richtig. Und damit erklären sich auch viele Verhaltensweisen, die sonst willkürlich wirken. Es ist keine Willkür. Es ist unmenschliches, gnadenloses Sachrecht im Versicherungswesen. Und alle Rechtsgeschäfte, die Sie als Nutzer der Obligation juristische Person ausführen, erfordern einen Personalausweis und/oder Reisepass. Somit sind alle Rechtsgeschäfte der Obligation juristische Person zuzuordnen. Somit auch alle Haftungen aus eventuellen Schäden, die bei der Nutzung dieser Obligation entstehen. Wenn nun aber Briefe der Verwaltung kommen, so wird nicht die juristische Person angeschrieben. Sie erinnern sich vielleicht noch: Alles was in großen Blockbuchstaben geschrieben wird, ist ein Schiff, ein Toter oder eine Firma. Also: KARL MÜLLER. Die natürliche Person hat nach DIN 5007 die Schreibweise: Nachnahme, Vornahme (also Müller, Karl)
So wurden auch früher Briefe versendet. Seit vielen Jahren nicht mehr… Ob es da wohl Ärger gab. Ich habe in fast 60 Jahren noch nie die Einladung einer juristischen Person zu einer Gerichtsverhandlung oder bezüglich eines sog. OWIG gesehen. Was für eine Person steht denn auf den neuen Fahrerlaubnis-Zertifikaten? Welche Obligationen sind denn erforderlich, ein Fahrzeug zu führen? Personalausweis und Führerschein.

Dokumente der juristischen Person. Es wird also systematisch niemand eingeladen. Wir fühlen uns nur angesprochen. Und man droht dem Beklagten, obwohl er gar nicht eingeladen wurde, mit Konsequenzen. Und obwohl bei einem Kreditvertrag der Obligationsnachweis der juristischen Person vorgelegt wurde (Personalausweis) … schauen Sie sich doch mal spaßeshalber den Kreditvertrag an. Es wird also systematisch versucht, die falsche Person in die Haftung zu nehmen. Denn die Anschreiben der sog. Behörden lautet aber immer: Karl Müller. In den Klageschriften heißt es aber plötzlich Müller, K. Ja wen meinen die (Gerichte/Staatsanwaltschaften/Landratsämter) denn? Na den Unwissenden, der sich meldet und freiwillig die Haftung übernimmt. Denn das Anschreiben ist juristisch unbestimmt, da es dem angeblich Beklagten nicht zuzuordnen ist und die Verwaltung versucht, die freiwillige Zuordnung durch den Verfügungsberechtigten der natürlichen Person durch Interpretation zu erreichen. Wir sind die, die die Haftung eines unbestimmten Vorgangs auf unsere natürliche Person verlagern, da wir dies nicht wissen und es uns niemand erklärt.

Ich bin fassungslos und erkenne immer mehr, wie komplex dieses System ist und wie sehr wir, ohne es zu wissen, ausgebeutet werden. Es ist erschütternd zu erkennen, daß es offensichtlich nicht mehr möglich ist, im Rahmen der Verwaltung auf deutschem Boden fair mit den Menschen umzugehen. Darum ging es nie. Es ging immer nur um Umsatz- und Gewinnmaximierung. Und die Tatsache, daß Besatzer die Sahne der Gewinne in Zentraleuropa abschöpfen, macht es für die Menschen hier sicherlich nicht leichter. Sie haben das Ganze auf den Deutschen Boden eingeschränkt. Das ist so nicht ganz richtig. Aber ich muß zugeben, daß die deutschen Behörden den Betrug perfektioniert haben. Bevor wir fortfahren, möchte ich aber einen kleinen Einwurf machen:

Bitte denken Sie daran, daß die Verwaltungsstruktur von Haus aus insolvent ist und im Prinzip ohne unsere Haftungszusagen (Kredite) gar nicht existieren könnte. Dies ist aber kein Grund, die Mitarbeiter der Verwaltung unter Druck zu setzen, sondern es wäre die Möglichkeit, eine Verwaltung zu akzeptieren und diese durch Haftungszusagen zu unterstützen. Dies ist aber erst dann möglich, wenn mit offenen Karten gespielt würde. Da dies nicht der Fall ist, scheint noch mehr dahinter zu stecken. Und das ist der Fall. Dies bedeutet, daß wir nun erst, nachdem wir den ganzen Kaninchenbau durchquert haben, an die Gründe für dieses wahnwitzige Betrugssystem herankommen. Das Ganze ist so abstrus, daß man es, wenn man es das erste Mal hört, gar nicht glauben kann. Aber dagegen können wir uns wehren, denn die nun beschriebenen Vorgänge verletzen die Rechte der Lizenzgeber der Bundesrepublik bzw. GERMANY. Wir werden beim nächsten Interview auf Lösungen und Verteidigungsstrategien eingehen. Denn zuerst kommt das Wissen und dann kann ich mich aus einer anderen Position heraus zur Wehr setzen. Es ist ein betriebswirtschaftliches Modell, in dem man seinen Vertragspartner gezielt verdummt, um ihn dann anschließend auszunehmen.

Das waren klare Worte zum Schluß des heutigen Interviews. Ich sehe, daß man sich durchaus wehren kann, wenn man die Hintergründe der Verhaltensweisen kennt. Aber es ist ein menschliches System und wir werden sehen, ob korrektes Verhalten zu einer Verbesserung führt. Wenn nicht, dann entstehen an anderer Stelle Handlungszwänge. An Stellen, die sich im Moment ruhig verhalten, was ich allerdings mißbillige. Aber dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich auf den nächsten Termin mit Ihnen und Ihren Lesern.

Letzte Aktualisierung: 12.12.2022
Tags: Korruption Folter Betrug Täuschung Staatsanwalt Gericht Ravensburg RRRedaktion Kommerz Recht Treuhand